Was die Qualifikation ausmacht
Anders als die IGVW-Standards ist dies keine freiwillige Branchenqualifikation, sondern eine Rolle aus dem Baurecht. Die Versammlungsstättenverordnung verlangt in § 39, dass der technische Betrieb bestimmter Versammlungsstätten von einer nachweislich befähigten Person geleitet wird. § 40 beschreibt, welche Aufgaben und Pflichten daran hängen.
Als Verantwortliche Person gilt, wer die Prüfung zum Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik bestanden hat. Ebenso gelten Fachkräfte, die den fachrichtungsspezifischen Teil dieser Prüfung in Bühne und Studio, Beleuchtung oder Halle bestanden haben. Der dritte Weg führt über ein abgeschlossenes Studium der Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik: Nach mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung stellt die zuständige Industrie- und Handelskammer auf Antrag ein Befähigungszeugnis aus.
Wichtig ist die Fachrichtung. Die Verordnung unterscheidet Bühne und Studio, Beleuchtung sowie Halle. Bei Generalproben und Veranstaltungen großer Häuser müssen mindestens eine Verantwortliche Person der Fachrichtung Bühne und Studio oder Halle und eine der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein.
Arbeitsumgebung
Eingesetzt wird die Rolle in Theatern, Opernhäusern, Mehrzweck- und Messehallen, Arenen, Kongresszentren und bei Produktionen auf temporären Bühnen. Sie ist an eine Funktion gebunden, nicht an eine Stellenbezeichnung: Technische Leitung, Bühnenmeister und Hallenmeister nehmen sie in der Praxis wahr. Bei Gastspielen und Tourneen bringt häufig die Produktion eine eigene Verantwortliche Person mit.
Die Arbeit verbindet Technik, Recht und Personalführung. Sie leiten Aufbauten, beurteilen Gefährdungen, dokumentieren Prüfungen und sprechen mit Bauaufsicht, Feuerwehr und Veranstalter.
Arbeitszeiten
Die Anwesenheitspflicht bestimmt den Dienstplan: Aufbau, technische Probe, Generalprobe, Veranstaltung und Abbau. Das bedeutet Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Rufbereitschaft. In Häusern mit festem Spielplan ist die Planung deutlich verlässlicher als bei wechselnden Produktionen.
Gültigkeit und Kosten
Das Befähigungszeugnis ist unbefristet und wird bundesweit anerkannt: In einem Land ausgestellte Zeugnisse gelten auch in den anderen Ländern. Gleichwertige Ausbildungen aus EU- und EWR-Staaten werden nach den Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen berücksichtigt.
Kosten entstehen vor allem auf dem Weg dorthin, also über den Meisterlehrgang oder das Studium. Für die Ausstellung des Befähigungszeugnisses erhebt die Kammer eine Verwaltungsgebühr. Beachten Sie, dass die Versammlungsstättenverordnung Landesrecht ist: Die Länder folgen weitgehend der Musterverordnung, weichen aber in Details und Zuständigkeiten voneinander ab.
Typische Aufgaben
- Auf- und Abbau sowie wesentliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Veranstaltungstechnik leiten
- Bei technischen Proben, Generalproben und Veranstaltungen anwesend sein und den sicheren Betrieb verantworten
- Bühnen-, Studio- und Beleuchtungstechnik auf Sicherheit und Funktion prüfen, besonders im Brandschutz
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Schutzmaßnahmen festlegen und deren Umsetzung überwachen
- Prüfungen der szenischen und maschinentechnischen Einrichtungen veranlassen und dokumentieren
- Technische Probe vor der ersten Veranstaltung durchführen und der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzeigen
- Technisches Personal einteilen, unterweisen und beaufsichtigen
- Mit Veranstaltungsleitung, Veranstalter, Feuerwehr und Behörden abstimmen
Anforderungen & Skills
- Bestandene Prüfung zum Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik oder zumindest deren fachrichtungsspezifischer Teil in Bühne und Studio, Beleuchtung oder Halle
- Alternativ ein abgeschlossenes Studium der Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung
- Befähigungszeugnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer beim Studienweg
- Sichere Kenntnis der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Landes, insbesondere § 39 und § 40
- Kenntnis von DGUV Vorschrift 17/18, DGUV Vorschrift 3, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
- Erfahrung in Bühnen-, Beleuchtungs- und Maschinentechnik sowie im Brandschutz
- Führungskompetenz und die Bereitschaft, Anordnungen auch gegen Zeitdruck durchzusetzen
- Klare Kommunikation gegenüber Behörden, Veranstaltern und Gastproduktionen
- Bereitschaft zu Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
Ausbildung & Einstieg
Ausbildung
Es gibt keinen eigenen Lehrgang, der direkt zur Verantwortlichen Person für Veranstaltungstechnik führt. Die Befähigung entsteht als Folge einer der in § 39 der Versammlungsstättenverordnung genannten Qualifikationen. Der häufigste Weg ist die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik bei einer Industrie- und Handelskammer, üblicherweise nach der Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik und einigen Jahren Praxis.
Der zweite Weg ist ein Studium der Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik, in Deutschland vor allem an der Berliner Hochschule für Technik. Nach mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung wird das Befähigungszeugnis auf Antrag bei der zuständigen Kammer ausgestellt.
Quereinstieg
Einen Quereinstieg im engeren Sinn gibt es nicht, weil die Verordnung die zulässigen Nachweise abschließend aufzählt. Anerkannt werden allerdings Befähigungszeugnisse, die nach früheren Vorschriften für Bühnen- und Studiofachkräfte ausgestellt wurden, sowie gleichwertige Ausbildungen aus EU- und EWR-Staaten.
Für kleinere Häuser sieht die Verordnung Erleichterungen vor: Bei Szenenflächen bis 200 Quadratmeter und Mehrzweckhallen bis 5.000 Besucherplätzen genügt in vielen Fällen eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung. Bei einfacher Ausstattung kann die Behörde ganz darauf verzichten, wenn eine eingewiesene Aufsichtsperson anwesend ist.
Weiterbildung
Nach dem Meister sind der Technische Betriebswirt und ein berufsbegleitendes Studium die üblichen nächsten Schritte. Fachlich sinnvoll sind die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nach IGVW SQQ1, die Sachkunde für Veranstaltungsrigging nach IGVW SQQ2 und Qualifikationen im Brandschutz und in der Veranstaltungssicherheit. Wer die Rolle ausübt, sollte die Fortschreibung der Landesverordnungen laufend verfolgen.
Häufige Fragen
Wann muss eine Verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik anwesend sein?
Bei Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen von mehr als 200 Quadratmetern und bei Mehrzweckhallen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen. Auf- und Abbau sowie wesentliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind zu leiten. Bei technischen Proben, Generalproben und Veranstaltungen müssen mindestens eine Person der Fachrichtung Bühne und Studio oder Halle und eine der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein.
Wer gilt nach der VStättVO als befähigt?
Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischem Teil der Meisterprüfung in Bühne und Studio, Beleuchtung oder Halle sowie Absolventen eines Studiums der Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung und Befähigungszeugnis der Kammer. Anerkannt bleiben zudem Zeugnisse nach früheren Vorschriften.
Wie bekomme ich das Befähigungszeugnis?
Sie beantragen es bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und legen Studienabschluss und den Nachweis von mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung vor. Die Kammer stellt das Zeugnis auf Antrag aus und erhebt dafür eine Verwaltungsgebühr. Wer die Meisterprüfung abgelegt hat, braucht kein zusätzliches Zeugnis.
Gilt das Zeugnis bundesweit?
Ja. In einem Bundesland ausgestellte Befähigungszeugnisse werden in den anderen Ländern anerkannt. Gleichwertige Ausbildungen aus anderen EU- oder EWR-Staaten werden nach den Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen berücksichtigt. Beachten Sie aber, dass die Versammlungsstättenverordnung Landesrecht ist und im Detail voneinander abweicht.
Reicht in kleinen Häusern eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik?
In vielen Fällen ja. Bei Szenenflächen bis 200 Quadratmeter und Mehrzweckhallen bis 5.000 Besucherplätzen lässt die Verordnung eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung genügen. Bei einfacher Ausstattung und nachweislich geringer Gefährdung kann die Behörde ganz darauf verzichten, wenn eine eingewiesene Aufsichtsperson anwesend ist.
Was ist der Unterschied zum Veranstaltungsleiter?
Die Verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik verantwortet die Technik: Bühne, Maschinerie, Beleuchtung, Prüfungen und Aufbauten. Der Veranstaltungsleiter verantwortet den Veranstaltungsbetrieb insgesamt, also Betreiberpflichten, Besucherzahl, Räumung und Kommunikation mit Behörden. Beide Rollen können in kleineren Häusern von derselben Person wahrgenommen werden, sind rechtlich aber getrennt.