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Brandsicherheitswache

Auch bekannt als: Brandsicherheitswachdienst · Brandwache · Brandsicherheitswache Veranstaltung · Feuersicherheitswache · Brandschutzhelfer im Veranstaltungsdienst · Fire Watch · Fire Safety Officer Event · Angehöriger der Brandsicherheitswache

Die Brandsicherheitswache überwacht während einer Veranstaltung die Einhaltung der Brandschutzauflagen und greift im Brandfall sofort ein. Sie wird von der Feuerwehr oder von entsprechend ausgebildeten Kräften des Betreibers gestellt und behördlich angeordnet.

Was den Beruf ausmacht

Die Brandsicherheitswache ist ein Dienst, keine Berufsausbildung. Ihre Angehörigen sind während einer Veranstaltung vor Ort, um Brandgefahren früh zu erkennen, Entstehungsbrände zu bekämpfen und Menschen zu retten. Sie beschränken sich dabei auf Tätigkeiten, die unmittelbar mit Brandbekämpfung und Menschenrettung zusammenhängen, und übernehmen keine Ordnungs- oder Servicearbeiten.

Die Rechtsgrundlage liegt beim Land. Die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer beruhen auf der Musterfassung, unterscheiden sich aber im Wortlaut; hinzu kommen die Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Länder. In der Musterfassung verlangt § 41 MVStättVO eine Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und für Bühnen oder Szenenflächen von mehr als 200 Quadratmetern eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr. Angeordnet wird sie üblicherweise von Bauaufsicht, Ordnungsbehörde oder Brandschutzdienststelle im Genehmigungsbescheid.

Arbeitsumgebung

Eingesetzt wird die Brandsicherheitswache in Theatern, Konzert- und Mehrzweckhallen, Messehallen, Zelten und auf Freiflächen. Besonders häufig ist sie bei Pyrotechnik, offenem Feuer, Nebel- und Flammeneffekten, aufwendigen Dekorationen oder Aufbauten aus brennbarem Material.

Der Dienst beginnt mit einer Begehung vor Veranstaltungsbeginn: Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlage und Dekorationen werden geprüft. Während der Veranstaltung stehen Streifengänge, ein fester Posten an gefährdeten Stellen und der Kontakt zur Veranstaltungsleitung im Vordergrund.

Arbeitszeiten

Die Einsatzzeiten richten sich nach der Veranstaltung, meist abends, an Wochenenden und Feiertagen. Der Dienst beginnt vor dem Einlass und endet erst, wenn das Publikum das Haus verlassen hat und die Nachkontrolle abgeschlossen ist.

Viele Kräfte kommen aus Freiwilligen Feuerwehren und leisten den Dienst neben dem Hauptberuf. In größeren Städten und Häusern stellen Berufs- oder Werkfeuerwehren die Wache im Schichtbetrieb.

Typische Aufgaben

  • Vor Veranstaltungsbeginn das Objekt begehen und Brandschutzauflagen prüfen
  • Rettungswege, Notausgänge und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge freihalten
  • Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen auf Funktion und Zugänglichkeit kontrollieren
  • Dekorationen, Aufbauten und Materialien auf Zulässigkeit und Brandlast prüfen
  • Pyrotechnik, offenes Feuer und Effekte während der Show überwachen
  • Entstehungsbrände sofort bekämpfen und die Alarmierung der Feuerwehr auslösen
  • Bei Räumung mitwirken, Menschen retten und Erste Hilfe leisten
  • Anrückende Einsatzkräfte einweisen sowie Mängel und Vorkommnisse dokumentieren

Anforderungen & Skills

  • Feuerwehrtechnische Grundausbildung, in der Regel mindestens abgeschlossene Truppmannausbildung
  • Für die Leitung der Wache üblicherweise Gruppenführerausbildung oder eine vergleichbare Laufbahnqualifikation
  • Kenntnis der VStättVO des jeweiligen Bundeslandes sowie der landesrechtlichen Brandschutzvorschriften
  • Ortskenntnis der Versammlungsstätte einschließlich Rettungswegen, Steigleitungen und Löscheinrichtungen
  • Sicherer Umgang mit Feuerlöschern, Wandhydranten, Funk und Brandmeldeanlage
  • Gesundheitliche Eignung und persönliche Schutzausrüstung nach Vorgabe der Feuerwehr
  • Ruhiges Auftreten gegenüber Publikum, Produktion und Künstlern
  • Bereitschaft zu Abend-, Nacht- und Wochenenddiensten

Ausbildung & Einstieg

Ausbildung

Für die Brandsicherheitswache gibt es keinen eigenen Ausbildungsberuf und keinen bundesweit einheitlichen Abschluss. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Landesrecht und aus den Vorgaben der jeweiligen Brandschutzdienststelle. Üblich ist eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Grundausbildung; die Leitung der Wache setzt in mehreren Ländern eine Gruppenführerausbildung voraus. Die Mindeststärke wird häufig mit einem Trupp angegeben.

Die Ausbildungswege reichen deshalb von wenigen Tagen für ergänzende Objekt- und Brandschutzhelferschulungen bis zu mehreren Wochen für die vollständige feuerwehrtechnische Grundausbildung.

Quereinstieg

Der übliche Weg führt über die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr oder eine Anstellung bei einer Berufs- oder Werkfeuerwehr. Betreiber großer Versammlungsstätten bilden zusätzlich eigenes Personal aus, das die Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen kann, wenn die Brandschutzdienststelle dies anerkennt. Ein reiner Quereinstieg ohne feuerwehrtechnische Ausbildung ist nicht vorgesehen.

Weiterbildung

Aufbauend kommen Lehrgänge zu Objektkunde, Brandschutzordnung, Räumungskonzepten und Veranstaltungssicherheit infrage. Für Mitarbeitende von Versammlungsstätten sind Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferschulungen üblich. Wer im Veranstaltungsbetrieb weiterkommen will, kombiniert die Feuerwehrqualifikation häufig mit einer Ausbildung in der Veranstaltungstechnik oder mit Lehrgängen zur Veranstaltungsleitung.

Häufige Fragen

Wann ist eine Brandsicherheitswache Pflicht?

Nach der Musterversammlungsstättenverordnung ist sie bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr einzurichten, bei Bühnen oder Szenenflächen über 200 Quadratmetern als Wache der Feuerwehr. Die VStättVO ist jedoch Landesrecht und in den Bundesländern unterschiedlich gefasst. Maßgeblich ist immer der Genehmigungsbescheid und die Anordnung der zuständigen Behörde.

Wer darf eine Brandsicherheitswache stellen?

In der Regel die öffentliche Feuerwehr, in Betrieben auch die Werkfeuerwehr. Betreiber von Versammlungsstätten können die Aufgaben ganz oder teilweise selbst übernehmen, wenn sie über ausreichend ausgebildete Kräfte verfügen und die zuständige Stelle dies bestätigt. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Landesrecht.

Welche Ausbildung braucht man dafür?

Gefordert wird eine feuerwehrtechnische Grundausbildung, mindestens auf Truppmannebene. Für die Leitung der Wache verlangen mehrere Länder eine Gruppenführerausbildung oder eine vergleichbare Laufbahnqualifikation. Die genauen Anforderungen legt die Brandschutzdienststelle fest.

Was darf die Brandsicherheitswache und was nicht?

Sie übernimmt nur Aufgaben, die unmittelbar mit Brandbekämpfung und Menschenrettung zusammenhängen: Kontrolle, Überwachung, Alarmierung, Erstbekämpfung, Mitwirkung bei Räumung und Erste Hilfe. Ordnungsdienstaufgaben, Einlasskontrolle oder Servicearbeiten gehören ausdrücklich nicht dazu.

Was kostet eine Brandsicherheitswache?

Die Kosten trägt der Veranstalter oder Betreiber. Wird die Wache von der öffentlichen Feuerwehr gestellt, richtet sich die Abrechnung nach der Gebühren- oder Kostensatzung der Kommune und ist deshalb regional sehr unterschiedlich. Planen Sie die Position frühzeitig in das Veranstaltungsbudget ein.

Brauche ich die Wache auch bei Pyrotechnik im Zelt?

Pyrotechnik, offenes Feuer und Flammeneffekte gelten als erhöhte Brandgefahr, in Zelten und temporären Bauten kommen zusätzliche Auflagen hinzu. In diesen Fällen ordnet die Behörde eine Brandsicherheitswache regelmäßig an. Klären Sie das vor der Planung mit Brandschutzdienststelle und Genehmigungsbehörde.

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