Bin ich in der Künstlersozialkasse?
Lichtdesign ja, Lichttechnik nein? Prüfe in zwei Minuten, ob deine selbständige Arbeit in Veranstaltung, Film und Theater unter die KSK fällt und was dich das im Monat kostet.
So prüft der Selbstcheck
Über die Künstlersozialkasse versichert ist, wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, das erwerbsmäßig und auf Dauer tut, höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigt und mehr als 3.900 € Gewinn im Jahr erzielt. Für Berufsanfänger gilt die Einkommensgrenze in den ersten 3 Jahren nicht. Der Check prüft diese fünf Voraussetzungen und danach, ob ein Hauptjob, ein Studium oder eine andere Selbständigkeit die Renten- oder Krankenversicherung über die KSK ausschließt.
Für Crew ist die erste Frage die wichtigste. Technische Arbeit wie Licht-, Ton- und Bühnentechnik, Rigging oder Video-Operating gilt nicht als Kunst, gestalterische Arbeit wie Lichtdesign, Bühnen- und Kostümbild oder Sounddesign dagegen schon. Die Einordnung der Berufe folgt dem Künstlerkatalog der KSK, den Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Häufige Fragen
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse (KSK) versichert selbständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Angestellte zahlen sie nur etwa die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und einem Zuschuss des Bundes.
Bin ich als Veranstaltungstechniker in der KSK?
In der Regel nicht. Licht-, Ton-, Bühnen- und Videotechnik, Rigging und Stagehands gelten als technische oder handwerkliche Arbeit. Anders ist es bei gestalterischen Berufen wie Lichtdesign, Sounddesign, Bühnen- und Kostümbild. Wer überwiegend selbst gestaltet, kann versichert sein.
Ist Lichtdesign eine künstlerische Tätigkeit?
Ja. Lichtdesign steht als „Light-Designer“ im Künstlerkatalog der KSK. Lichttechnik und Lichtoperating nach Vorgabe zählen dagegen als technische Betreuung.
Wie viel muss ich verdienen, um in die KSK zu kommen?
Mehr als 3.900 € Gewinn im Jahr aus der künstlerischen Arbeit, also Einnahmen minus Ausgaben. In den ersten 3 Jahren als Berufsanfänger gilt diese Grenze nicht. Wer schon versichert ist, darf sie innerhalb von sechs Jahren zweimal unterschreiten.
Was kostet die KSK im Monat?
Du zahlst etwa die Hälfte der normalen Beiträge: 9,3 % für die Rente, 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und 1,8 % für die Pflege (ohne Kinder 2,4 %). Bei 10.000 € Gewinn im Jahr sind das gut 165 € im Monat. Für sehr niedrige Gewinne gelten Mindestbeiträge.
Darf ich neben der KSK einen Job haben?
Ja. Ein Minijob ist unschädlich. Bei einem größeren Job entscheidet die Krankenkasse, was dein Hauptberuf ist. Überwiegt der Job, bist du darüber kranken- und pflegeversichert und nur noch in der Rentenversicherung über die KSK. Ab 4.225 € brutto im Monat (2026) entfällt auch die Rentenversicherung über die KSK.
Was gilt, wenn ich zusätzlich Technik verleihe?
Ein Verleih oder eine technische Dienstleistung ist eine nicht-künstlerische Selbständigkeit. Bis 7.236 € Gewinn im Jahr ist das unschädlich. Darüber musst du sie der KSK melden. Bringt sie mehr als die künstlerische Arbeit, entfällt die Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK.
Müssen meine Auftraggeber etwas zahlen?
Ja. Unternehmen, die regelmäßig selbständige Künstler beauftragen, zahlen die Künstlersozialabgabe, 2026 sind das 4,9 % der Honorare. Sie dürfen sie dir nicht vom Honorar abziehen. Die Abgabe fällt übrigens unabhängig davon an, ob du selbst in der KSK versichert bist.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Selbstcheck gibt eine Einschätzung nach den Regeln des KSVG und der Praxis der KSK. Verbindlich entscheidet die Künstlersozialkasse mit einem Bescheid, nachdem du dich angemeldet hast. Bei Grenzfällen lohnt sich eine Beratung, zum Beispiel über einen Berufsverband.
Quellen
- Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- Künstlersozialkasse: Anmeldung für Künstler und Publizisten
- Künstlersozialkasse: Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Stand der Werte: 2026. Die Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.